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Vergabe-ID: P2O8LBIYK66Z
Altholz A1-A3 Abfallzweckverband Fulda
Status
Zuschlag erteilt
öffentlich-rechtliche Vergabe
Nationale öffentliche Ausschreibung mit anschließender elektronischer Auktion
Entsorgungsleistung
Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Leitsch, Sebastian (abfallwirtschaft@landkreis-fulda.de)
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
05.12.2023
19.01.2024 12:00 Uhr
07.02.2024 08:00 Uhr - 15.02.2024 15:00 Uhr
30.04.2024 15:00 Uhr

Anfrage vom 16.01.2024 14:57 Uhr

Guten Tag,
werden reine Beförderungsleistungen als eine Nachunternehmer-Dienstleistung angesehen?
Freundliche Grüße

Antwort des Anbieters vom 17.01.2024 12:35 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
für alle in der Ausschreibung genannten Leistungen, die Sie mit Ihrem Unternehmen nicht selbst erbringen können, sind Nachunternehmer zu beauftragen, um als Anbieter den ausgeschriebenen Leistungsumfang vollumfänglich zu erbringen.
Dementsprechend ist die Beförderungsleistung eine Nachunternehmer-Dienstleistung, wenn sie nicht von dem an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen selbst erbracht wird.
Mit freundlichen Grüßen


Anfrage vom 15.01.2024 16:00 Uhr

Guten Tag, die Anforderungskriterien für Nachunternehmer lassen sich nicht herunterladen. Wir erhalten eine Fehlermeldung.

Antwort des Anbieters vom 16.01.2024 09:46 Uhr

Hierbei handelt es sich um ein technisches Problem des Plattformbetreibers, welches umgehend behoben wurde.

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den Plattformbetreiber - die Lubey GmbH.
Sie erreichen den Support unter 0345 97724960 bzw. support@lubey.de.


Anfrage vom 19.12.2023 16:17 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Datei mit dem Titel "Leistungsbeschreibung Altholz der Kategorien AI bis AIII" ist unter "2. Altholzqualitäten" folgender Satz enthalten: "Altholz der Kategorie I-III nach AltholzV, Abfallschlüssel-Nr. 20 03 07 und 20 01 38."
Wäre es daher möglich, dass sämtliches Altholz dieser Ausschreibung ab AEZ Kalbach mit dem Abfallschlüssel 20 01 38 übernommen werden könnte und der Abfallschlüssel 20 03 07 nicht zum tragen käme?
Wir bitten um Aufklärung.
Freundlicher Gruß

Antwort des Anbieters vom 21.12.2023 08:31 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei dem eingesammelten Altholz im Rahmen der getrennt durchgeführten Sperrmüllsammlung (Altholz und Restsperrmüll) handelt es sich im Wesentlichen um Altholz der Kategorien A II und A III. Die überwiegende Menge des gesammelten Altholzes entspricht „Möbeln mit und ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung“. Eine Vermischung des eingesammelten Altholzes mit dem Restsperrmüll findet nicht statt. Es ist möglich, die nach § 5 AltholzV durchzuführende Sichtkontrolle des gesammelten Altholzes am Standort Kalbach durchzuführen und anschließend die AVV in Abstimmung mit uns festzulegen. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die überwiegende Menge des Altholzes auch mit der AVV 20 01 38 übernommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen


Information des Anbieters vom 18.12.2023 13:27 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Altholz-Umladestelle im Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach (AEZ), Büchenberger Str. 32, 36148 Kalbach nach vorheriger Terminabsprache zu besichtigen und sich über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen


Anfrage vom 14.12.2023 11:39 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Durchsicht der Vergabeunterlagen sind uns nachfolgende Unklarheiten aufgefallen. Wir bitten um deren Aufklärung sowie ergänzende Auskünfte.

BEHG Abgabe
Wie soll mit dem BEHG Zuschlag umgegangen werden? Soll dieser im Preis mit berücksichtigt werden oder muss dieser separat angegeben werden?

Für die Beantwortung unserer Frage und die weitergehende Aufklärung bedanken wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort des Anbieters vom 18.12.2023 13:25 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der Index-Kopplung an den mittleren EUWID behandeltes Altholz vorgebrochen (0-300 mm), Region Nordwesten, ist eine separate Angabe der Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetz nicht notwendig, da sich die Auswirkungen der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 im Wert des Indexes abbilden werden.

Mit freundlichen Grüßen


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